Rosahl stiftete Rose zum Mord an, der erschoß den Falschen
"Hier fiel durch Mörderhand am 11. September 1858 Ernst Heinrich Harnisch“, prangt nun wieder gut lesbar auf dem vom "pro iure e. V.“ restaurierten sogenannten "Mörderstein" an der Straße zwischen Lieskau und Schiepzig. Was bis heute zwar alle Juristen, aber kaum einer sonst weiß, warum dieser Mordfall traurige Berühmtheit erlangte.
Holzhändler Rosahl aus Schiepzig wollte den Zimmermann Schliebe aus Lieskau aus dem Weg räumen lassen, weil er sich von diesem bei einem Geschäft über den Tisch gezogen fühlte. Er stiftete seinen Arbeiter Rose zum Mord an Schliebe an: "Ich gebe Dir 300 Reichsthaler und einen Reichsthaler die Woche, wenn Du ihn wegbringst.“ Dann gab er Rose Geld, um Schußwaffen zu kaufen. Mit diesen lauerte Rose dann an besagtem Septembertag abends im Graben auf Schliebe, der in Schiepzig die Dorfpumpe zu reparieren hatte und dann dort entlang nach Hause kommen mußte.
Rose hörte Schritte kommen Lind schoß sofort mit der einen Flinte. Der Getroffene wimmerte und Rose schoß erneut mit der zweiten Waffe. Danach sprang er auf den immer noch wimmernden zu und zertrümmerte ihm mit dem Flintenkolben den Schädel. Nun lief er zu Rosahl, um ihm zu sagen, daß Schliebe tot sei. Ermordet hatte er aber tatsächlich den erst 17jährigen Ernst Heinrich Harnisch, Sohn des Lieskauer Kantors, der an jenem Abend aus Schiepzig sein Taufzeugnis geholt hatte, das er für den Eintritt in den Jägerdienst brauchte. Gefunden hat den toten Jungen dann das eigentliche Opfer Schliebe. Der ahnte, wer der Mörder war und auch, daß er eigentlich sterben sollte.
Seit der Verurteilung von Rose und Rosahl zum Tode wegen Mordes und Anstiftung zum Mord durch den Schwurgerichtshof Halle ist der Fall bis heute berühmt im deutschen Strafrecht. Erstsemester an Rechtsfakultäten studieren an ihm, inwieweit jemand zu bestrafen ist, der zum Mord angestiftet den falschen umbringt und wie jener zu behandeln ist, der angestiftet hat. Mord ist Mord gilt bis heute für Rose, denn er wollte ja jemanden erschießen und hat es getan. Nur würde er heute eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten. Anstifter Rosahl käme heute wesentlich besser davon. Er würde nur wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt werden, denn dem, den er umbringen lassen wollte, geschah ja nichts.
An Ernst Harnisch erinnert heute eine Inschrift am Grabdenkmal an der Lieskauer Kirche: "Statt des Nächsten traf mich Armen, in der Nacht des Mörders Hand. Schaut das göttliche Erbarmen, welchen Wunderweg es fand: Mein Tod war für ihn das Leben, mir fiel zu das ew‘ge Gut. das der Sünder hat gegeben, Jesus Christus durch sein Blut.“"""
Quelle: pro iure e.V. - Gesellschaft zur Förderung des Rechts
Weitere Informationen:
Der Rose-Rosahl-Fall>
von Matthias J. Maurer,
Tristan Lang, Dörte Scheithauer
Broschiert - fliegenkopf verlag
Erscheinungsdatum: 1999
ISBN: 3930195437
Preis: DM 5,00 EUR 2,56