Bergbauspuren bei Winkel
Wir sehen hier die Berge, die von den Bergbauspuren um Winkel zeugen sollen. Es mag sein, dass der Eine oder Andere aus diesem Ort sein Geld im Bergbau verdiente, aber vielmehr Bezüge sind nicht dokumentiert. Ich könnte also mit diesem Blick über Ort und Abraumhalten meinen Vortrag schon wieder beenden und mein 5 Minuten-Kontingent umfangreicheren Ausführungen zur Verfügung stellen.
So einfach möchte ich mir es dann aber doch nicht machen. Statt über den Bergbau und seine problematischen Hinterlassenschaften, in Form dieser Hügel, möchte ich lieber die sich allmählich zu Bergen aufbauenden Ungereimtheiten und
Ordensherrlichkeiten unserer Urdekl zum Thema meines Vortrages machen.
Seit Orden in unserer Gemeinschaft die Runde machen, dienen sie eigentlich nur der Dokumentation der Einmaligkeit und Genialität weniger Gründungsmitglieder. Aber mit fortschreitendem Alter ist unsere gesamte Himfazukunft gefährdet. Wer wird bei Ausfall von nur 2 Urdekl’n weitere Orden verleihen? Niemand, da keiner die Berechtigung hat. Dies hätte allerdings auch Vorteile. Womöglich würden dann Ordensberechtigte ihre Ehrung auch pünktlich und ohne Mahnverfahren erhalten. Unsere Minderheit der Urdekl hat nämlich ein eingeschränktes Blickfeld für diese unbedeutenden, leider unvermeidbaren Ansprüche. Für eigene Jubiläen wurden dagegen aber immer wieder neue Ordenskreationen ans Revers geheftet. Zur Wahrung des Abstandes zum mitradelnden Volk werden auch schon mal Verfahrensregeln für den jeweiligen Zweck kurzerhand angepasst. So entstehen Ordensränge wie Zwekl und Zwekdekl. Mathematiker haben eben ihre eigenen Rechengesetzte außerhalb jedweder Arithmetik.
In den vergangenen Jahren haben wir diese landschaftlichen Gefilde schon unweit durchradelt. Dort begegneten wir auf den mittelalterlichen Spuren des Bauernkrieges den großen Reformatoren unserer Heimat. Und wieder stehen wir hier und es ist eine dringende Reform nötig. Die Reform unserer Ordensgesetze. Es darf nicht mehr vorkommen, dass verdienstvollen Himfaradlern ihre Ehrung verweigert wird oder dass willkürlich Schanddekl für Ordensverluste niederer Dienstränge verhängt und im Gegenzug der familiär bedingte legere Umgang mit dem Ehrenzeichen (ich meine Verlust, Fälschung und plötzliche Wiederentdeckung) stillschweigend übergangen werden. Aus diesen und noch weiteren Gründen ist die Definition von verbindlichen Ordensregeln unbedingt notwendig. Ich habe versucht die momentan praktizierte Verfahrensweise mit einigen Ergänzungen zusammenzufassen. Daraus ist ein Vorschlag der grundlegenden Bestimmungen zur Ehrung von Himfaradlern entstanden.
„Grundlegende Bestimmungen zur Ehrung von Himfaradlern“
§1: Die Ordensvergabe erfolgt grundsätzlich durch einen Urdeckel. Ausnahmen sind nur untern den in § 5/1 genannten Bedingungen möglich.
§2: 10malige ununterbrochene Mitradelei wird mit dem Titel „DEKL“ geehrt
§3: 10malige, zwar unterbrochene, doch treue Mitradelei wird einem „ZWEKL“ geehrt, doch ist bei Eintritt von §2 (10malige ununterbrochene Mitradelei) der „ZWEKL“ gegen einen „DEKL“ auszutauschen. Dieser Austausch ist zur Nachbereitungssitzung des jeweils laufenden Himfajahres vorzunehmen. Dies gilt auch für vergebene „ZWEKL“ und „ZWEKDEKL“, für die §2 zutrifft.
§4: 15malige ununterbrochene, treue Mitradelei wird mit dem Zusatz „OBERDEKL“ geehrt.
§5: „URDEKL“ sind „DEKL“ entsprechend $2, die zusätzlich als Gründungsmitglieder an der 1. Himfatour im Jahre 1986 teilgenommen haben.
$5/1: Entsprechend den Festlegungen im §1 muss der Fortbestand und die Einhaltung der Ordensregeln auch bei Ausscheiden des letzen Gründungsmitgliedes und URDEKLs gewahrt bleiben. Deshalb wird in diesem Fall der jeweils Dienstälteste „DEKL“ zum „URDEKL“ ernannt. Diese Ernennung erfolgt frühesten mit dem Ausscheiden des letzten URDEKLs.
Bis zur Ernennung zum „URDEKL“ werden alle notwendigen Handlungen vom dienstältesten „DEKL“ vorgenommen.
§6: Besondere Leistungen einzelner Himfaradler berechtigen zur Vergabe von Sonderorden. Vorschläge für solche besonderen Auszeichnung können von jedem Himfaradler beantragt werden. Die Vergabe erfolgt aber nur unter Zustimmung der URDEKL und durch diese.
§7: Wer mit einem Orden geehrt wird, verpflichtet sich unsere Himfagemeinschaft durch eine großzügige Spende in die Gemeinschaftskasse teilhaben zu lassen. Ein Betrag von 25€ gilt dabei als angemessen. Jedem Geehrten steht frei, die Spende darüber hinaus zu erhöhen.
§8: Orden und Auszeichnungen sind an allen offiziellen Himfaanlässen zu tragen. Verstöße werden mit einer Ordnungsstrafe von 20€ geahndet. Die Zahlung erfolgt in die Gemeinschaftskasse.
§9: Änderungen an dieser Ordensordnung erfordern einen einstimmigen Beschluss.