StatistikProtokoll '99

Therorie und Praxis des Hexenritts

Zu den Hauptkennzeichen einer Hexe gehörten die Abschwörung Gottes und der Pakt mit dem Teufel, der geschlechtliche Umgang mit dem Teufel, der Flug durch die Luft und die Verwandlung in 
Tiere sowie die Teilnahme am Hexensabbat, eine Art Teufelstanzveranstaltung.
Die Sexualität spielt bei einem solchen Sabbat eine wichtige Rolle, alle Teilnehmer verkehrten zunächst mit dem Teufel und dann untereinander. Den ausschweifenden Charakter betonen Tänze, die nackte Hexen ausführten. Die Musik wurde aus seltsamen Instrumenten, zum Teil aus Gebeinen erzeugt. In der Regel gehörten auch Gelage zum Ablauf des Hexentanzes bei den merkwürdige Dinge wie Kinderfleisch verzehrt wurde. (Salz oder andere Gewürze fehlten immer).
Gelegentlich zauberten die Anwesenden aus Mehl nach Anleitung des Teufels Hasen, Ratten, Katzen, Böcke und Ziegen auf denen die Teilnehmer ritten als gebräuchlich galt aber der Reisigbesen
als Fluginstrument.
Der Teufel selbst erschien als Mann, Bock, oder Kröte. Einen festen Tanzplatz gab es selten , der Ort lag meißt außerhalb der Stadt an Wegkreuzungen. Als der legendärste Versammlungsort gilt der 1142 m hohe Brocken ( den Goethe in seinem Faust beschreibt) auf dem sich die Hexen während der Walburgisnacht treffen. (Walburga, heilige 710 - 777, angelsächsische Missionarin, geboren in Wessex ein Zusammenhang zwischen der heiligen Walburga und der Walburgisnacht ist nicht bezeugt) 
Die Hexenverfolgung begann schon sehr früh ca. 1050 und dauerte an bis etwa 1782.
Man kann sagen, als die Kirche unter der Bevölkerung Fuß gefasst hatte, begann sie offen gegen die taditionelle Religion und deren Anhänger vorzugehen. Der Hexenwahn in Europa wird auf die Zeit von etwa 1350 bis zum Ende des 17. Jh. datiert. In Deutschland brannten fast ein Jh. lang die Scheiterhaufen. Mit unmenschlichen Foltern wurden Geständnisse erzwungen. Eine Klasse von professionellen Hexensuchern bildete sich, die Anschuldigungen sammelten und dann die Hexenprobe einsetzten, um Beweise für Hexerei zu finden. Jede Überführung wurde vergütet. Die gebräuchlichste Probe war das Stechen. Alle Hexen trugen angeblich irgendwo am Körper ein schmerzunempfindliches Mal , das ihnen der Teufel aufgedrückt hat. Der Beweiß wurde erbracht, wenn ein solches Mal gefunden wurde. Weitere Beweise waren,
zusätzliche Brustwarzen zum Säugen von Hausgeistern, die Unfähigkeit zu weinen, die Wasserprobe, eine Frau wurde als unschuldig betrachtet, wenn sie sank, nachdem man sie in ein Gewässer geworfen hatte. Hielt sie sich aber über Wasser , war ihre Schuld bewiesen. Ihren Höhepunkt erreichen die Hexenprozesse 1590 und 1630. Bekanntestes Opfer ist die Jungfrau von Orleans. Anna Göldi wurde 1782 als letze Hexe Europas in der Schweiz hingerichtet.


Ablauf Hexenprozeß der Inquisition

Einleitung des Verfahrens

2 Methoden:     a) von Amtswegen durch einen öffentlichen Ankläger
                        b) durch Klage eines Verletzten oder Denunzianten der Denunziant blieb vielfach anonym 

Das Denunziantentum blühte auf mußte er doch bei Nicht-Verurteilung keine Sicherheiten oder Widergutmachungen gegenüber dem Angeklagten leisten, das mußte aber der Privatkläger 

Verdachtsmomente

Die oder der Betreffende waren verdächtig wenn sie als allgemein berüchtigt galten, wenn sie also im Gerücht der Zauberei standen.
Es genügte oft ein einziges Indiz, das häufigste Indiz war das Gerücht. Ein Gerücht setzte sich wie ein Lauffeuer durch die Stadt fort. Ereignisse auch wenn sie lange zurücklagen wurden dabei radikalisiert. Einzig durch eine Verteidigungsklage konnte man sich vor dem Gerücht erwehren.
Dies war aber nicht so einfach, brauchte man doch Zeugen und viel Geld. Die Gründe zum Aufkommen eines Gerüchtes waren nur selten nachvollziehbar. Der oder die Angeklagte befanden sich in einem Teufelskreis, da das Gericht keine Entschuldigungsgründe gelten ließ.


Das Vorverfahren

Nach der Inhaftierung begann die Zeugenvernehmung mit dem gütlichen Verhör.
Die Wasserprobe als Gottesurteil zum Nachweis der Schuld oder Unschuld nimmt dabei eine gesonderte Position ein. Sobald sich die Betroffenen im Gefängnis befanden wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Meistens fand man nicht das Erwartete. Das Verhör nahmen immer sogn. Richtherren vor. In Hexenprozessen war es keine Seltenheit, vorformolierte Fragen einzusetzen nach denen die Angeklagte teilweise zurechtgefoltert wurde. Suggestivfragen waren ebenfalls verbreitet. Die Angeklagte konnte nur mit ja oder nein antworten. Es wurde so ein Schuldvorwurf konstruiert.

Zur prozessualen Beweisführung gehörten verschiedene Proben.

- Feuerprobe, Wasserprobe
- Wiegeprobe
- Tränen- oder Nadelprobe
- Speiseprobe

Bei der Wasserprobe wurde dem Probanten die Arme und Beine kreuzweise zusammengebunden, dann warf man sie an einem Seil 3 x ins Wasser. Als schuldig galt der, wer dabei nicht unterging.

Nadelprobe 

Der Scharfrichter suchte am Körper des Delinquenten ein Mal oder eine Narbe und stach mit einer Nadel hinein. Wenn kein Blut floß und keine Schmerzreaktion erfolgte war der Beweiß erbracht mit dem der Teufel seine Verbündeten kennzeichnete.


Das peinliche Verhör

Zur Wahrheitsfindung nahm das Mittel der Folter einen zentralen Platz ein. Bei den Hexenprozessen kam man selten ohne Folter aus. Die Folter galt als das eigentliche Symbol der Hexenprozesse.
Die Folter fand in Anwesenheit eines Richters, 2 er Gerichtsdiener und des Gerichtsschreibers statt.
Die Folter wurde sehr früh am Morgen vollzogen meistens am Stadtrand. Die Tortur wurde in 3 - 5 aufeinanderfolgenden Graden vorgenommen. Den Angeklagten wurde zunächst die Folterinstrumente vorgeführt. Danach wurde der Angeklagte oder die Hexe entkleidet und vollständig am ganzen Körper rasiert.. Danach erfolgte das Anlegen der Folterinstumente ohne sie anzuwenden. Die Daumenschraube stellte häufig das 1. Stadium dar, dann folgten die Beinschrauben dem Angeklagten wurden auf dem Rücken Arme und Beine gefesselt und dann mit einem Seil manchmal über eine Leiter hochgezogen.

Weitere Folter: 

Schlafentzug
Abreißen von Finger und Fußnägel
Brand,- Hunger und Durstfolter
Sitzen auf spitzem Holzbock mit Nägeln oder Klingen mit Gewichten an den Beinen.

Während der Folter kamen Weihrauch und Weihwasser zum Einsatz um den Teufel auszutreiben
Die Folter erzielte nur in der Hälfte aller Fälle das gewünschte Ergebnis.

Das Urteil

Bekannte sich die Person der Hexerei schuldig lag die rechtliche Grundlage für die Anordnung des endlichen Gerichtstages vor. 
Das Urteil wurde gesprochen:

* Todesstrafe durch verbrennen
Die Hinrichtung war öffentlich und wurde oft zum Volksspektakel

* Stadtverweisung
konnte die Angeklagte der Hexerei nicht überführt werden wurde die betreffende Person der Stadt verwiesen. Die Stadtverweisung war für die Betroffene keine leichte Strafe da sie immer den Ausschluß aus der sozialen Gemeinschaft nach sich zog. 

* Körper - und Ehrenstrafen
Die Strafe bestand zumeist darin , die Verurteilte an den Pranger zu stellen. Dort war sie dem Spott der Allgemeinheit ausgesetzt
Weitere Körper - und Ehrenstrafen waren das Tragen von Schandsteinen, das Abschneiden eines oder zweier Ohren, oder die Wippe die den Verurteilten in das Wasser des Stadtgrabens tauchten 


Die Hexenverfolgung ist ein herausragendes Beispiel wie eine zivilisierte Gesellschaft in Krisenzeiten ihre - vorwiegend weiblichen- Außenseiter behandelt.Außerhalb der Norm stehende Personen die sogar der Zauberei bezichtet wurden hatten in den Prozeßverfahren so gut wie keine Chance, ihre Unschuld zu beweisen und der grausamen Bestrafung zu entgehen. 
Hexenprozesse haben in Deutschland die nach den Judenverfolgungen größte nicht kriegsbedingte Massentötung von Menschen bewirkt. Es gab keine Frau ,die ( und hätte sie es auch gewollt) einen Teufelspakt schließen, geschlechtlich mit dem Teufel verkehren oder einen Hexensabbat besuchen konnte. Das Delikt existierte nur in den Köpfen der Verfolger.
Zu allen Zeiten , also auch heute gab und gibt es Gruppen deren Eigenschaften andersartig und bedrohlich empfunden werden, daß sie gesellschaftliche Ausgrenzung, Ächtung, ja sogar Verfolgung und Vernichtung zurechtfertigen scheinen.

Aus Aberglauben 5 Menschen verbrannt 

Hexenverbrennungen unvorstellbar, dass auch heute noch Menschen auf Scheiterhaufen verbrannt werden. Im südindischen Dorf Thimmapur zerrten aufgebrachte Bewohner drei Frauen und zwei Männer aus ihren Häusern, fesselten sie an Stämme und zündeten sie an. Die Bewohner hielten die fünf Opfer für Hexen, die Schuld an mehreren Todesfällen im Dorf gewesen sein sollen

 

Bild - Mecklenburg-Vorpommern vom 04.08.2000


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